ÜBER PFLEGEGELD
Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung, die ausschließlich zur Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen bestimmt ist. Es wird gewährt, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt und der ständige Bettreuungs- und Pflegeaufwand mehr als 60 Stunden monatlich beträgt und voraussichtlich zumindest sechs Monate andauern wird.
Pflegebedarf liegt dann vor, wenn man auf Grund einer Behinderung bei
bestimmten Betreuungsmaßnahmen und Hilfsverrichtungen - nicht nur vorübergehend – ständig auf die Hilfe anderer angewiesen ist.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem monatlichen Pflegebedarf und wird – unabhängig vom Einkommen oder Vermögen – pauschaliert in 7 Stufen geleistet. Die Auszahlung erfolgt 12x pro Jahr.
Aktuelle Beträge für das Jahr 2025 finden Sie in der Tabelle.
Stufe 1 | über 60 Stunden Pflegeaufwand | 200,80 |
Stufe 2 | über 85 Stunden Pflegeaufwand | 370,30 |
Stufe 3 | über 120 Stunden Pflegeaufwand | 577,00 |
Stufe 4 | über 160 Stunden Pflegeaufwand | 865,10 |
Stufe 5 |
über 180 Stunden Pflegeaufwand + dauernde Bereitschaft |
1.175,20 |
Stufe 6 |
über 180 Stunden Pflegeaufwand + unkoordinierbare Betreuung |
1.641,10 |
Stufe 7 |
über 180 Stunden Pflegeaufwand + Bewegungsunfähigkeit |
2.156,60 |
Wir unterstützen Sie mit unserem Know How bei der Einreichung.