WIEVIEL ES KOSTET

ÜBER PFLEGEGELD

 

Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung, die ausschließlich zur Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen bestimmt ist. Es wird gewährt, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt und der ständige Bettreuungs- und Pflegeaufwand mehr als 60 Stunden monatlich beträgt und voraussichtlich zumindest sechs Monate andauern wird.

 

Pflegebedarf liegt dann vor, wenn man auf Grund einer Behinderung bei

bestimmten Betreuungsmaßnahmen und Hilfsverrichtungen - nicht nur vorübergehend – ständig auf die Hilfe anderer angewiesen ist.

 

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem monatlichen Pflegebedarf und wird – unabhängig vom Einkommen oder Vermögen – pauschaliert in 7 Stufen geleistet. Die Auszahlung erfolgt 12x pro Jahr.

Aktuelle Beträge für das Jahr 2023 finden Sie in der Tabelle.

 

Stufe 1    über   60 Stunden Pflegeaufwand       192,00
Stufe 2    über   85 Stunden Pflegeaufwand      354,00
Stufe 3   über 120 Stunden Pflegeaufwand      551,60
Stufe 4   über 160 Stunden Pflegeaufwand      827,10
Stufe 5   über 180 Stunden Pflegeaufwand   
               + dauernde Bereitschaft
1.123,50
Stufe 6    über 180 Stunden Pflegeaufwand   
      + unkoordinierbare Betreuung
 1.568,90
Stufe 7   über 180 Stunden Pflegeaufwand   
              + Bewegungsunfähigkeit
2.061,80

 

Wir unterstützen Sie mit unserem Know How bei der Einreichung.